 |

Die theor. Prüfung können Sie ablegen, wenn Sie die erforderlichen Kenntnisse nachweisen und die gesetzlich vorgesehenen Mindeststunden bestätigt haben.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden...
|
 Anmelden zur prakt. Prüfung kann Ihr Fahrlehrer Sie erst, wenn Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs erlangt haben und die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten durchgeführt wurden. Den Termin für die prakt. Prüfung stimmen Sie mit Ihrem Fahrlehrer ab, der Sie dann anmeldet und zur Prüfung vorstellt.
.....und die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.
|
|

 |
|

 |
Mindestanforderung für die praktische Ausbildung |
 Für die praktische Ausbildung sind für alle Klassen, außer den Klassen M, L und S, gesetzlich "nur" die Sonderfahrten - Überland-, Autobahn-, und Nachtfahrten - vorgeschrieben. Diese dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden und müssen zur Prüfung bescheinigt, sowie von Euch und uns per Unterschrift bestätigt werden. Was darüber hinaus noch an Fahrstunden nötig ist, hängt zum einen von der Klasse, aber auch von Euren individuellen Gegebenheiten ab.
Wir wollen keine Fahrstunden "schinden", deren Anzahl nicht "künstlich" in die Höhe treiben, geben aber zu bedenken, dass jeder Unfall teurer ist als eine Fahrstunde! |
|

 |
Einige Informationen zur Prüfung |
 Im Folgenden findet ihr die amtlichen Prüfungsgebühren. Seit dem 01.01.09 findet die Theorieprüfung in Fulda und nur noch am PC statt. Auf Wunsch begleiten wir euch selbstverständlich zu dem gewählten Prüftermin.
|
|

 |
Auf keinen Fall vergessen!!! Seit 01.01.09 gelten die neuen Gebühren für die theoretische Prüfung der TÜH! |
 Bitte denkt daran, zur Prüfung unbedingt Euren Ausweis und die entsprechende Gebühr für die TÜH mitzubringen.
Die amtliche Gebühr für die theoretische Prüfung beträgt nun unter normalen Umständen 20,83 € Sollte mit Kopfhörer gearbeitet werden (z.B. bei Lesehilfe) beträgt die Gebühr 47,84 €
Die Gebühr für die Mofa-Prüfung beträgt 22,02 €, im Wiederholungfall 14,28 €
Die Höhe der TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung hängt von der Klasse (Prüfzeit) ab. In der folgenden Tabelle findet Ihr die amtlichen Gebühren für die praktische Prüfung. Wenn Ihr bereits einen Führerschein besitzt, müsst Ihr den nach bestandener Prüfung abgeben; also auch den vorhandenen Führerschein mitbringen!!!!
| Klasse | TÜV - Gebühr | Prüfzeit | | B | € 84,97 | 45 Minuten | | BE | € 84,97 | 45 Minuten | | A1 | € 84,97 | 45 Minuten | | A mit Leistungsbegrenzung | € 112,81 | 60 Minuten | | A ohne Leistungsbegrenzung | € 112,81 | 60 Minuten | | M | € 56,41 | 30 Minuten | | S | € 56,41 | 30 Minuten | |  |  |  | |
|