Vorraussetzung für die Prüfung



Theoretische Prüfung



Die theor. Prüfung können Sie ablegen, wenn Sie die erforderlichen Kenntnisse nachweisen und die gesetzlich vorgesehenen Mindeststunden bestätigt haben.

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden...




Praktische Prüfung


Anmelden zur prakt. Prüfung kann Ihr Fahrlehrer Sie erst, wenn Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs erlangt haben und die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten durchgeführt wurden. Den Termin für die prakt. Prüfung stimmen Sie mit Ihrem Fahrlehrer ab, der Sie dann anmeldet und zur Prüfung vorstellt.

.....und die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.


Mindestanforderung für die theoretische Ausbildung


Theorie Klasse  Grundstoff ( zu je 90 Minuten)
Klassenspezifisch (zu je 90 Minuten)


Grundstoff für Klasseklassenspezifischer Zusatzunterrichtin Summe zu absolvierende Doppelstunden(=90 min.)
B             12214
A             12416
A1           12416
M            12214
L             12214


Wenn Ihr 2 Klassen gleichzeitig beantragt, z.B

KlassenGrundunterricht+ Zusatzstoff
A und B126
A1 und B126



Bei Erweiterung einer Führerscheinklasse auf eine andere Klasse sind 6 Doppelstunden Grundstoff weniger erforderlich.

Die vorgeschriebenen Stunden sind Mindeststunden.

Die tatsächlichen theoretischen Stunden können höher liegen und sind abhängig von der Lernintensität. Eine Bescheinigung über die Teilnahme wird am Ende der Ausbildung von Ihnen und uns unterschrieben und ist bei der Prüfung vorzulegen.




Mindestanforderung für die praktische Ausbildung


Für die praktische Ausbildung sind für alle Klassen, außer den Klassen M, L und S, gesetzlich "nur" die Sonderfahrten - Überland-, Autobahn-, und Nachtfahrten -  vorgeschrieben. Diese dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden und müssen zur Prüfung bescheinigt, sowie von Euch und uns per Unterschrift bestätigt werden.
Was darüber hinaus noch an Fahrstunden nötig ist, hängt zum einen von der Klasse, aber auch von Euren individuellen Gegebenheiten ab.

Wir wollen keine Fahrstunden "schinden", deren Anzahl nicht "künstlich" in die Höhe treiben, geben aber zu bedenken, dass jeder Unfall teurer ist als eine Fahrstunde!


Eine Übersicht über die mindstens zu absolvierenden Sonderfahrten


KlasseÜberlandfahrtenAutobahnfahrtenNachtfahrtenSumme
A1225 Minuten180 Minuten135 Minuten12 Fahrstunden
A225 Minuten180 Minuten135 Minuten12 Fahrstunden
B225 Minuten180 Minuten135 Minuten12 Fahrstunden
BE135 Minuten45 Minuten45 Minuten5 Fahrstunden
A bei Vorbesitz Klasse A1135 Minuten90 Minuten45 Minuten6 Fahrstunden


Einige Informationen zur Prüfung


Im Folgenden findet ihr die amtlichen Prüfungsgebühren.
Seit dem 01.01.09 findet die Theorieprüfung in Fulda und nur noch am PC statt. Auf Wunsch begleiten wir euch selbstverständlich zu dem gewählten Prüftermin.


Auf keinen Fall vergessen!!!
Seit 01.01.09 gelten die neuen Gebühren für die theoretische Prüfung der TÜH!


Bitte denkt daran, zur Prüfung unbedingt Euren Ausweis und die entsprechende Gebühr für die TÜH mitzubringen.

Die amtliche Gebühr für die theoretische Prüfung beträgt nun  unter normalen Umständen 20,83 €
Sollte mit Kopfhörer gearbeitet werden (z.B. bei Lesehilfe) beträgt die Gebühr  47,84 €

Die Gebühr für die Mofa-Prüfung beträgt 22,02 €, im Wiederholungfall 14,28 €  

Die Höhe der TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung hängt von der Klasse (Prüfzeit) ab. In der folgenden Tabelle findet Ihr die amtlichen Gebühren für die praktische Prüfung.
Wenn Ihr bereits einen Führerschein besitzt, müsst Ihr den nach bestandener Prüfung abgeben; also auch den vorhandenen Führerschein mitbringen!!!!



KlasseTÜV - GebührPrüfzeit
B€ 84,9745 Minuten
BE€ 84,9745 Minuten
A1€ 84,9745 Minuten
A mit Leistungsbegrenzung€ 112,8160 Minuten
A ohne Leistungsbegrenzung€ 112,8160 Minuten
M€ 56,4130 Minuten
S€ 56,4130 Minuten