In diesen Führerscheinklassen bilden ich aus:



Neu: Schlüsselzahl 196:


Wer mindestens 25 Jahre alt und seit 5 Jahre im Besitz der Klasse B ist, bekommt nach einer Schulung von 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Theorie und
5 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Praxis die Klasse A1 prüfungsfrei erweitert.


Klasse B:


Kraftfahrzeuge — ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1 ,A2 und A — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ausgelegt und gebaut sind
(auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)

Mindestalter 17 (Bf17) oder 18 Jahre


Klasse BE:


Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 17 (Bf 17) oder 18 Jahre


Klasse B (96):


Kraftfahrzeuge der Klassen B, und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Weiter noch Fahrzeugkombinationen, sofern die addierte zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge 4250 kg nicht überschreitet.
Hierfür ist ein Einweisungsseminar notwendig.

Mindestalter 17 (Bf17) oder 18 Jahre


Klasse L:


Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter 16 Jahre



Mofa Prüfbescheinigung:


zwei- oder dreirädige Fahrräder mit Hilsmotor-auch ohne Tretkurbel-bis 25 km/h


Klasse AM:


zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nennleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Arbeitsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen. (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nennleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektromotoren.

Mindestalter 15 Jahre


Klasse A1:


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
(Leichtkrafträder)

Mindestalter 16 Jahre


Klasse A2 Leistungsbeschränkt:


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht  0,2kW/kg nicht übersteigt.


Mindestalter 18 Jahre


Klasse A Leistungsunbeschränkt:


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung mehr als 15 kW.
(Leichtkrafträder)


mit zwei Jahren Vorbesitz  der Klasse A2 möglich
Direkteinstieg ab 24 Jahre möglich